Konzept
Anerkennungspreis
Konzept Anerkennungspreis
Art. 1 Grundsatz
Grindelwald Tourismus fördert und würdigt durch die Ausrichtung eines Anerkennungspreises besondere Verdienste und Erfolge in Bereichen wie Tourismus, Kultur, Politik, Soziales und Sport.
Art. 2 Zweck
Der Anerkennungspreis von Grindelwald Tourismus ist ein Zeichen öffentlicher Wertschätzung gegenüber einem besonderen, überdurchschnittlichen Engagement oder Erfolg von natürlichen oder juristischen Personen in Grindelwald.
Art. 3 Bezeichnung
Anerkennungspreis Grindelwald Tourismus
Art. 4 Organisation
Der Vorstand Grindelwald Tourismus beauftragt die operative Ebene mit der Ausschreibung und Ausrichtung des Anerkennungspreises. Die Wahl der Preisträgerinnen oder der Preisträger erfolgt durch den Vorstand Grindelwald Tourismus auf Antrag des Tourismusbüros.
Art. 5 Berechtigte
Mit dem Anerkennungspreis können ausgezeichnet werden: (die folgende Reihenfolge ist keine Aufzählungs-Wertung)
- Natürliche Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Grindelwald oder Personen, die Mitglied oder Mitarbeiter einer juristischen Person mit Sitz in Grindelwald sind.
- Natürliche Personen, die nicht in Grindelwald wohnhaft sind, deren Leistungen aber einen direkten Zusammenhang mit Grindelwald haben.
- Juristische Personen wie Vereine, Organisationen, Firmen usw. mit Sitz in Grindelwald.
Art. 6 Anerkannte Leistung
Die Preisträgerinnen und Preisträger können in den verschiedenen Bereichen wie Tourismus, Kultur, Politik, Soziales und Sport tätig sein. Dabei werden aussergewöhnliche Leistungen, Verdienste und Erfolge berücksichtigt wie Ehrenamtlichkeit, Langjährigkeit, Qualität, Kreativität, Aktualität, Nachhaltigkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Aufzählung ist nicht abschliessend und wird nicht in dieser Reihenfolge gewertet.
Es werden nur bereits erbrachte Leistungen anerkannt. Als Leistung gilt auch die Idee zu einem Projekt, das allenfalls durch andere erfolgreich umgesetzt worden ist.
Art. 7 Bewerbung
Nominationsmeldungen für den Anerkennungspreis können im Rahmen der Ausschreibung eingereicht werden:
a) durch Dritte,
b) durch die gemeinderätlichen Kommissionen der Gemeinde Grindelwald,
c) durch sich selbst.
Das Tourismusbüro prüft die eingegangenen Bewerbungen auf Erfüllung verschiedener Kriterien wie
a) Ehrenamtlichkeit,
b) begründete und dokumentierte Leistungen,
c) fristgerechte und vollständige Anmeldung,
d) Berechtigung nach Art. 5 und 6.
Art. 8 Grundsatz
Die Wahl der Preisträgerinnen resp. der Preisträger erfolgt durch den Vorstand Grindelwald Tourismus.
Art. 9 Preisgeld
Der Anerkennungspreis ist dotiert mit CHF 5'000 in bar oder mit Naturalien im Wert von CHF 5'000.
Die Übergabe erfolgt mit einer Urkunde.
Art. 10 Preisvergabe
Der Anerkennungspreis kann – muss aber nicht – jährlich vergeben werden.
Es ist zulässig, im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln,
mehrere Anerkennungspreise pro Jahr zu vergeben.
Art. 11 Preisverleihung
Die Preisverleihung findet in der Regel im Rahmen eines öffentlichen Gemeindeanlasses (z. B. Gemeindeversammlung) oder der Mitgliederversammlung von Grindelwald Tourismus statt. Die Wahl der Preisträgerinnen resp. der Preisträger ist jeweils an der Herbst-Gemeindeversammlung zu nennen.
Art. 12 Finanzierung
Die finanziellen Mittel für den Anerkennungspreis sowie die Kosten der Ausschreibung und der Preisverleihung sind über den Voranschlag von Grindelwald Tourismus bereitzustellen.
Art. 13 Rechtsmittel
Gegen die Vergabe des Anerkennungspreises durch Grindelwald Tourismus kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.
Art. 14 Inkrafttreten
Dieses Konzept tritt per 1.1.2020 in Kraft.